Ein/Ausreise (1/3) Allgemeines   Tunesien Devisenrechts_
Allgemein
Alle ausländischen Reisenden müssen bei Ankunft im Besitz der erforderlichen Reisedokumente und Tickets für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt in Tunesien sein (im letzteren Fall ist der Nachweis des bezahlten Pauschalaufenthalts auch ausreichend). Minderjährige Alleinreisende benötigen eine Reisevollmacht der Eltern, die von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein muß.

Einreise ohne Visum
Vom Visumzwang befreit sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten Deutsche mit gültigem Reisepaß oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, im Kinderausweis muß als Nationalität "Deutsch" vermerkt sein). Inhaber von fremden Pässen benötigen ein vorher zu besorgendes Visum. Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise (Flug mit Hotelaufenthalt und Transfer, Unterlagen hierüber sind vorzulegen) nach Tunesien gebucht haben, können auch mit dem gültigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland einreisen. Individualreisende benötigen einen gültigen Reisepaß und eine Proforma-Voucher.

Einreise-Zollbestimmungen
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw. können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen auch: 2 Fotoapparate und 1 Schmalfilmkamera mit Filmen oder 1 Videokamera (s. unbedingt Hinweis auf Deklaration) mit Leerkassetten, 1 Laptop (s. Deklaration), 1 Kofferradio, 1 Tonbandgerät, 1 tragbares Musikinstrument, Fernglas, Kinderwagen, Fahrrad, Sport- und Campingausrüstung. Es wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände bei der Einreise zu deklarieren bzw. vom tunesischen Zoll in den Reisepaß eintragen zu lassen, damit eine ungehinderte Ausfuhr gewährleistet ist. Die Mitnahme von Sprechfunkgeräten ist nicht gestattet.

Ferner können Reisende ab 18 Jahren noch zollfrei einführen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 Liter Spirituosen über 25 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Volumenprozent; 0,25 Liter Parfüm, bis zu 1 Liter Eau de Toilette. Geschenke bis zum Gesamtwert von 10 TD

Ausreise-Zollbestimmungen
Ausländische Reisende können ohne Formalitäten die Gegenstände ausführen, die sie für persönliche Bedürfnisse im Lande gekauft haben. Es ist zu beachten, daß der Zoll bei allen tunesischen Waren, die den Wert von 30 TD überschreiten und keinen Handelscharakter haben, die Vorlage einer bezahlten Rechnung und die Bescheinigung über den Umtausch der zum Kauf benötigten Geldmittel verlangen kann. (Ausländer sollten sich daher immer eine Rechnung ausstellen lassen und die Geldumtauschbelege aufbewahren).

Anmerkung: Bitte vor Reiseantritt informieren, Änderungen der Bestimmungen möglich!