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Einreise ohne Visum
Vom Visumzwang befreit sind
für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten Deutsche mit gültigem Reisepaß
oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild, im
Kinderausweis muß als Nationalität "Deutsch" vermerkt sein).
Inhaber von fremden Pässen benötigen ein vorher zu besorgendes
Visum. Deutsche Staatsangehörige, die eine Pauschalreise (Flug mit
Hotelaufenthalt und Transfer, Unterlagen hierüber sind vorzulegen)
nach Tunesien gebucht haben, können auch mit dem gültigen Personalausweis
der Bundesrepublik Deutschland einreisen. Individualreisende benötigen
einen gültigen Reisepaß und eine Proforma-Voucher.
Einreise-Zollbestimmungen
Gegenstände, die für
den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung,
Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Schmuck usw. können zollfrei
eingeführt werden. Dazu zählen auch: 2 Fotoapparate und 1 Schmalfilmkamera
mit Filmen oder 1 Videokamera (s. unbedingt Hinweis auf Deklaration) mit
Leerkassetten, 1 Laptop (s. Deklaration), 1 Kofferradio, 1 Tonbandgerät,
1 tragbares Musikinstrument, Fernglas, Kinderwagen, Fahrrad, Sport- und
Campingausrüstung. Es wird empfohlen, besonders wertvolle Gegenstände
bei der Einreise zu deklarieren bzw. vom tunesischen Zoll in den Reisepaß
eintragen zu lassen, damit eine ungehinderte Ausfuhr gewährleistet
ist. Die Mitnahme von Sprechfunkgeräten ist nicht gestattet.
Ferner können Reisende ab 18 Jahren noch zollfrei einführen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak; 1 Liter Spirituosen über 25 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen bis 25 Volumenprozent; 0,25 Liter Parfüm, bis zu 1 Liter Eau de Toilette. Geschenke bis zum Gesamtwert von 10 TD
Ausreise-Zollbestimmungen
Ausländische Reisende
können ohne Formalitäten die Gegenstände ausführen,
die sie für persönliche Bedürfnisse im Lande gekauft haben.
Es ist zu beachten, daß der Zoll bei allen tunesischen Waren, die
den Wert von 30 TD überschreiten und keinen Handelscharakter haben,
die Vorlage einer bezahlten Rechnung und die Bescheinigung über den
Umtausch der zum Kauf benötigten Geldmittel verlangen kann. (Ausländer
sollten sich daher immer eine Rechnung ausstellen lassen und die Geldumtauschbelege
aufbewahren).
Anmerkung: Bitte vor Reiseantritt informieren, Änderungen der Bestimmungen möglich!